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   VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18   

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VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18 (https://dejure.org/2018,37828)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2018 - 7 E 1842/18 (https://dejure.org/2018,37828)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2018 - 7 E 1842/18 (https://dejure.org/2018,37828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3a UVPG, § 3c UVPG, § 4 UmwRG
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Vorliegend kann dies im Ergebnis dahinstehen, da der Antrag, wie im Folgenden dargelegt, auch im Hinblick auf die geltend gemachten Rügen gegen die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung, die im Rahmen eines zulässigen Rechtsbehelfs zu prüfen wären (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 15; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.8.2016, 1 MB 5/16, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.), jedenfalls unbegründet ist.

    bb) Die Antragsteller haben nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens keinen Anspruch auf Aufhebung bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 29) der der Beigeladenen erteilten immissionsrechtlichen Genehmigungs- bzw. Änderungsbescheide vom 28.12.2016, 29.6.2017 und 22.11.2017 aus § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b), S. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) UmwRG.

    Bei der Plausibilitätskontrolle ist die von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014, 4 C 36.13, juris Rn. 30.; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Insbesondere können sich die Antragsteller an dieser Stelle nicht (erneut) auf ein öffentliches Interesse an der wirksamen Durchsetzung umweltverfahrensrechtlicher Vorschriften berufen (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 65).

    Eine darüber hinausgehende Multiplikation des Streitwerts mit der Anzahl der in der angefochtenen Behördenentscheidung genehmigten Anlagen erscheint im Abgleich mit sonstigen Fallgestaltungen im Streitwertkatalog nicht sachgerecht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 68 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 16.12.2015 - 2 Bs 218/15

    Fassade als Baudenkmal; Rechte des Denkmaleigentums auf Schutz seines Denkmals

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Die dort geforderte Erheblichkeit der nachteiligen Umweltauswirkungen gilt im Bereich des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes erst als erreicht, wenn etwaige Beeinträchtigungen in der Nähe befindlicher Denkmäler als wesentlich i.S.v. § 8 DSchG bzw. als, insoweit identisch (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.12.2015, 2 Bs 218/15, juris Rn. 27), erheblich zu bewerten sind und damit eine (denkmalrechtliche) Genehmigungspflicht ausgelöst wird.

    Ob eine die Genehmigungsbedürftigkeit auslösende, wesentliche Beeinträchtigung i.S.v. § 8 DSchG vorliegt, ist jeweils wertend anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.12.2015, 2 Bs 218/15, juris Rn. 25).

    Es ist vielmehr eine Beeinträchtigung oberhalb der Bagatellgrenze erforderlich, die die Wahrnehmung des Denkmals bereits spürbar stört (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.12.2015, 2 Bs 218/15, juris Rn. 26).

    Denn bei geringeren räumlichen Abständen kommt es zwangsläufig zu stärkeren optischen Wechselwirkungen, die sich für das Denkmal beeinträchtigend auswirken können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.12.2015, 2 Bs 218/15, juris Rn. 31 f.).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 12 LA 157/08

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Deshalb kommt es entscheidend darauf an, inwieweit der Immissionsbeitrag als erhebliche Belästigung ins Gewicht fällt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.3.2010, 12 LA 157/08, juris Rn. 7).

    Damit führt die Zusatzbelastung einer Anlage, deren Beurteilungspegel den maßgeblichen Immissionsrichtwert um 6 dB(A) unterschreitet, in der Regel nur zu einer subjektiv nicht wahrnehmbaren Erhöhung des Geräuschniveaus um maximal 1 dB(A), die wiederum nach Ziffer 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm als nicht relevant eingestuft wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.3.2010, 12 LA 157/08, juris Rn. 7).

    Die in Ziffer 3.2.1 Abs. 2 S. 2 TA Lärm normierte Regelvorschrift entfaltet eine starke Vermutungswirkung, von der eine abweichende Beurteilung nur in besonderen Einzelfällen zulässig ist, in denen sich unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks des § 1 BImSchG und anderer Relevanzkriterien eine andere Relevanzbewertung aufdrängt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.7.2009, 8 A 2358/08, juris Rn. 87; OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.3.2010, 12 LA 157/08, juris Rn. 7; VGH Kassel, Urt. v. 25.7.2011, 9 A 103/11, juris Rn. 61).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Immissionsbelastung qualitativ verändert (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.3.2010, 12 LA 157/08, juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Die in Ziffer 3.2.1 Abs. 2 S. 2 TA Lärm normierte Regelvorschrift entfaltet eine starke Vermutungswirkung, von der eine abweichende Beurteilung nur in besonderen Einzelfällen zulässig ist, in denen sich unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks des § 1 BImSchG und anderer Relevanzkriterien eine andere Relevanzbewertung aufdrängt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.7.2009, 8 A 2358/08, juris Rn. 87; OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.3.2010, 12 LA 157/08, juris Rn. 7; VGH Kassel, Urt. v. 25.7.2011, 9 A 103/11, juris Rn. 61).

    Einem solchen Verständnis wäre angesichts der fehlenden Verbindlichkeit dieses ministerialen Runderlasses (überdies: eines anderen Bundeslandes) für die Auslegung der TA Lärm sowie des BImSchG (vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 30.7.2009, 8 A 2358/08, juris Rn. 96 für die Einordnung als "Orientierungshilfe") und angesichts der oben angeführten Argumente nicht zu folgen.

    Insbesondere wird die Irrelevanzregelung hier, wie seitens der Antragsgegnerin dargelegt, in diesem Bereich erstmals von einem Betreiber für die hinzukommenden (Windkraft-)Anlagen in Anspruch genommen, so dass die Ausnahme von der Regelvermutung nicht im Hinblick auf die Gefahr einer unbegrenzten stufenweisen Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenze durch eine mehrfache Inanspruchnahme der Irrelevanzregelung begründet werden könnte (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.7.2009, 8 A 2358/08, juris Rn. 93; Schenk in Birkl (Hg.), Praxishandbuch des Bauplanungs- und Immissionsschutzrechts, Band 11, 90.

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Bei der Plausibilitätskontrolle ist die von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014, 4 C 36.13, juris Rn. 30.; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, können für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung jedoch nicht maßgeblich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014, 4 C 36.13, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Es ist aber seit langem anerkannt, dass eine unterbliebene oder unzureichende Vorprüfung nachgeholt werden kann, und zwar in einem anhängigen Verfahren bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.2008, 4 C 11.07, BVerwGE 131, 352, juris Rn. 24 ff.).

    Damit wird der Gefahr, dass eine Behörde die Umweltauswirkungen nicht ergebnisoffen prüft, entgegengewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.2008, a.a.O., juris Rn. 26 a.E.).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 8 B 1621/17

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    So hat auch das OVG Münster zu Streitigkeiten über Windenergieanlagen in mehreren Beschlüssen vom 8. Februar 2018 (z.B. 8 B 1621/17, juris Rn. 11 ff.) entschieden, dass selbst nach Errichtung der Anlage eine fehlende Vorprüfung nachgeholt bzw. eine bisher fehlerhafte Vorprüfung geheilt werden kann.
  • EuGH, 26.07.2017 - C-196/16

    Comune di Corridonia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Auf eine Vorlagefrage hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 26.7.2017, C-196/16 und C-197/16, DVBl. 2017, 1365, juris, Rn. 43) geantwortet,.
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Es ist darauf abzustellen, welche der in § 4 Abs. 2 DSchG genannten Merkmale die Schutzwürdigkeit des Denkmals konkret begründen, und mit Rücksicht auf diese Merkmale wertend einzuschätzen, ob seine Eigenart und sein Erscheinungsbild durch die Veränderung seiner unmittelbaren Umgebung Schaden nehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.10.2013, 2 Bs 283/13, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18
    Dabei können unter Umständen auch Unterlagen mitberücksichtigt werden, die vom Vorhabenträger eingereicht wurden, wenn hierauf im Vorprüfungsvermerk Bezug genommen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2013, 7 VR 13/12, juris Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage; Charakterisierung mehrerer Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2014 - 1 MN 209/13

    Der Bebauungsplan für den "Ilmenau Garten"

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

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